Am 31. Mai 2014 sorgte eine Messerstecherei weltweit für Aufsehen, bei der zwei 12-jährige Mädchen ihre Freundin in einen Wald lockten und 19 Mal auf sie einstachen, um dem Phänomen Slender Man zu gefallen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.