
Diese Abwägung ging zum Nachteil der Klägerinnen und Kläger aus. “Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber”, teilte das Gericht mit. Die Impfpflicht begegne “zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken”.
Die Richter merken allerdings kritisch an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.
OH, FATAL! (wie impft man Seiten)
Oh, fatal,
da war die ganze Nacht
die B00-W00-W00-B00
Merchandising-Site
nicht zu erreichen!!!
–
Ob sich das wohl
wiederholen wird?
Zu Tagen und Tagezeiten,
wo der Umsatz sich
lohnen würde?
–
Das Üble ist ja,
dass das Internet
nichts vergißt.
Es ist wie ein
Höllenfeuerloch
in Turkmenistan:
–
Es brennt und brennt und brennt…